Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Seit 1. Januar 2005 sind alle Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag überschreiten. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 beträgt 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Ehe- oder Lebenspartner.
Es gilt: Nicht nur die Rente, auch alle übrigen Einkünfte werden besteuert, z. B. aus einer Vermietung. Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner bestimmte Kosten in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht diese Kosten dann vom Jahreseinkommen ab, nur der Rest wird versteuert. Absetzbar sind u. U. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits- und Pflegeheimkosten.
Wer neben der Rente oder Pension noch weitere Einkünfte versteuern muss – zum Beispiel Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte –, erhält einen Altersentlastungsbetrag, der automatisch vom Finanzamt berechnet und abgezogen wird. Der Altersentlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige über 64 Jahre alt ist. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr des Rentenbeziehers ab und kann maximal 1.900 Euro betragen.
EMPFEHLUNG DER ABGABE EINER FREIWILLIGEN STEUERERKLÄRUNG
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Da die Prüfung des Grundrentenanspruchs voraussichtlich auf dem Steuerbescheid 2019 basiert, empfiehlt sich die Abgabe einer Steuererklärung, auch wenn Rentnerinnen und Rentner dazu nicht verpflichtet sind. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt die Grundrente, sie müssen ihre kleine Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken. Stattdessen erhalten jene, die wenig Rente bekommen, automatisch einen finanziellen Zuschlag, sodass sie über der Grundsicherung liegen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dabei zählen sowohl die Zeiten der Berufstätigkeit wie auch der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.
STEUERERKLÄRUNG WIE?
Grundsätzlich besteht für jeden die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst beim Finanzamt einzureichen. Dies muss allerdings auf elektronischem Weg erfolgen. Das funktioniert am einfachsten über eine Registrierung bei Elster, dem „Online-
Finanzamt“ (www.elster.de). Hier kann die Steuererklärung kostenfrei erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Außerdem empfiehlt es sich, bei der zuständigen Rentenversicherung eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
zu beantragen (www.deutsche-rentenversicherung. de/Steuerbescheinigung), da diese das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich erleichtert. Darüber hinaus kann jeder ein Steuerprogramm im Handel erwerben und es damit versuchen. Wer sich das Erstellen der Steuererklärung nicht zutraut, findet bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung.
Brit Buchele ist selbstständige Steuerberaterin u. Rechtsanwältin www.steuerkanzlei-buchele.de und leitet in Fürstenfeldbruck eine Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., www.vlh.de